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kostenlose Nachhilfe

Wer hat Anspruch auf kostenlose Nachhilfe ?

​Sobald Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachhilfe.

  • Arbeitslosengeld II

  • Sozialgeld

  • Sozialhilfe

  • Kinderzuschlag

  • Wohngeld

  • Asylbewerberleistungen

Nachhilfesitzung
Glückliche Kinder mit Büchern

Wie beantrage ich die kostenlose Nachhilfe?

  • Der Lehrer stellt eine Bescheinigung über den Förderbedarf Ihres Kindes aus.

  • Mit dieser Förderempfehlung gehen Sie zum Jobcenter oder zur Stadtverwaltung.

  • Dort erhalten Sie einen Antrag, den Sie bei uns einreichen.

  • Nachdem wir den Antrag ausgefüllt haben, geben wir ihn an das zuständige Amt weiter.

  • Nun warten Sie auf die Entscheidung des Amtes, ob der Antrag bewilligt wird.​

  • Sobald die Bewilligung vorliegt, können Sie Ihr Kind bei uns anmelden anmelden.

Adresse

Helmut-Kumpf-Straße 4

57368 Lennestadt

Kontakt

Tel.: +49 (0)1515 9164589

​​Sie können uns auch gerne jeder Zeit über WhatsApp erreichen.​

sprechzeiten

Dienstag

13:00 – 20:00 Uhr

Freitag

13:00 – 20:00 Uhr

  • Whatsapp
  • Instagram

Unsere Kontaktdaten

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Danke für die Nachricht!

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