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kostenlose Nachhilfe
Wer hat Anspruch auf kostenlose Nachhilfe ?
​Sobald Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachhilfe.
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Arbeitslosengeld II
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Sozialgeld
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Sozialhilfe
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Kinderzuschlag
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Wohngeld
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Asylbewerberleistungen


Wie beantrage ich die kostenlose Nachhilfe?
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Der Lehrer stellt eine Bescheinigung über den Förderbedarf Ihres Kindes aus.
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Mit dieser Förderempfehlung gehen Sie zum Jobcenter oder zur Stadtverwaltung.
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Dort erhalten Sie einen Antrag, den Sie bei uns einreichen.
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Nachdem wir den Antrag ausgefüllt haben, geben wir ihn an das zuständige Amt weiter.
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Nun warten Sie auf die Entscheidung des Amtes, ob der Antrag bewilligt wird.​
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Sobald die Bewilligung vorliegt, können Sie Ihr Kind bei uns anmelden anmelden.
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